Die Anfragen zur Förderung durch die Sparkasse Mittelthüringen und Sparkassenstiftung Weimar – Weimarer Land werden ab sofort online entgegengenommen.
Die Grundsätze des gesellschaftlichen Engagements der Sparkasse Mittelthüringen
- Die Antragstellung kann nur über einen Verein erfolgen, der vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Er muss berechtigt sein, Spendengelder entgegenzunehmen und entsprechende Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
- Um eine Förderanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir auf jeden Fall eine Beschreibung des Vorhabens, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Kopie des aktuell gültigen Freistellungsbescheides vom zuständigen Finanzamt.
- Eine Förderanfrage können wir erst bearbeiten, nachdem alle nötigen Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind.
- Wir erwarten zudem, dass die Antragsteller Eigenmittel bzw. Eigenleistungen in angemessenem Umfang in das Projekt einbringen.
- Um ein Projekt unterstützen zu können, benötigen wir die Förderanfrage mindestens vier Wochen vor Beginn der Umsetzung. Wurde ein Projekt schon vor der Antragstellung abgeschlossen, ist eine Förderung leider ausgeschlossen.
Jetzt Förderung bei der Sparkasse Mittelthüringen beantragen unter https://www.sparkasse-mittelthueringen.de/de/home/ihre-sparkasse/foerderengagement.html
Bei der Entscheidung über Fördermaßnahmen durch die Sparkassenstiftung Weimar – Weimarer Land werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Ziel der Förderung ist die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Region.
Die Sparkassenstiftung fördert in sich abgeschlossene Einzelprojekte mit regionaler Bedeutung oder Ausstrahlung auf das gesamte Fördergebiet. - Die Unterstützung von laufenden Personal- und Sachkosten des Antragstellers sowie von reinen Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, die nicht unmittelbar dem gemeinnützigen Förderzweck zugute kommen, ist nicht möglich.
- Ebenso erfolgt keine Förderung von hoheitlichen Aufgaben der Gebietskörperschaften oder von Pflichtaufgaben eines Trägers.
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass von den Antragstellern grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung erbracht wird.
- Eine Förderung von bereits abgeschlossenen oder weit vorangeschrittenen Projekten
ist nicht möglich.
Das Kuratorium der Sparkassenstiftung Weimar - Weimarer Land entscheidet zweimal jährlich (im März/April und Oktober/November) über vorliegende Anfragen. Förderanfragen für die jeweiligen Sitzungen können daher bis 15. Februar bzw. 15. September eingereicht werden unter: https://foerdern.sparkasse-mittelthueringen.de/p/SpkStiftungWeimar