Förderung von Kinder- und Jugendsportveranstaltungen
Seit 31. März 2019 haben unsere Mitglieder die Möglichkeit einen Antrag zur Förderung von Kinder- und Jugendsportveranstaltungen zustellen.
Gegenstand der Förderung
Förderwürdig im Sinne dieser Richtlinie sind Kinder- und Jugendsportveranstaltungen in Weimar von be-sonderer sportlicher und/oder überregionaler Bedeutung, wenn die Sportveranstaltung ohne die Gewährung einer Zuwendung nicht durchgeführt werden kann.
Art und Umfang / Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung auf Basis der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Fördermittel können ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung einer Kinder- und Jugendsportveranstaltung gewährt werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind u. a.:
- Kosten für die Wettkampfstätte
- Wettkampfkosten (Zeitmessung, Schiedsrichterkosten, technische Ausstattung)
- Siegerehrung (Medaillen, Pokale, Blumen, keine Preisegelder)
- Abgaben, Gebühren, Steuern
Die Höhe der Zuwendung des SSB bemisst sich an den durch den Antragsteller dargestellten Einnahmen und Ausgaben der Kinder- und Jugendsportveranstaltung und soll in der Regel 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.