Förderung 2023 | Integration von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund

Der Landessportbund Thüringen erhielt durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Unterstützung des Programms „Integration durch Sport“ Zuwendungen, um Sportangebote für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund in Sportvereinen unterstützen zu können.

Diese Zuwendung geben wir gern an die Weimarer Sportvereine, welche Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund im Sport und durch Sport integrieren, weiter. Verwendet werden kann diese Zuwendung für Honorare für ehrenamtliche Übungsleiter: innen, Sportgeräte, Sportbekleidung, Fahrtkosten der Teilnehmenden von der Unterkunft zur Sportstätte, Mieten/Gebühren, Integrationsmaßnahmen und die Förderung der Teilnahme Geflüchteter oder von Menschen mit Migrationshintergrund an kostenpflichtigen Übungsleiter- oder Schiedsrichterausbildungen entsprechend des Antrages. Es ist sicherzustellen, dass die Kosten für Übungsleiter- oder Schiedsrichterausbildungen von den entsendenden Vereinen getragen werden. Eine Barauszahlung der Fördermittel an oben genannten Personenkreis zur Finanzierung der Teilnahme darf nicht erfolgen.

Außerdem besteht für anerkannte Stützpunktvereine im Programm „Integration durch Sport“ die Möglichkeit, über dieses Projekt eine Zuwendung für Sportbekleidung für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund in Höhe von bis zu 500 € zu beantragen.

Die Fördersumme pro Verein richtet sich nach Anzahl der Geflüchteten bis max. 1.000 €. Stützpunktvereine können bis max. 500 € gefördert werden.

Vergabekriterien nach Anzahl der Geflüchteten:

  • bis neun Geflüchtete maximal 100 € pro Person
  • ab zehn Geflüchtete maximale Fördersumme von 1.000 € möglich

Für den Fall, dass in einem Verein in mehreren Abteilungen/Sportarten entsprechende Angebote für Geflüchtete unterbreitet werden, besteht die Möglichkeit einer Mehrfachförderung des Vereins. Die Nachweisführung darüber, ist einzeln vorzunehmen.

Die über diese Förderung bereitgestellten Mittel fließen in das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ ein. Der geförderte Sportverein stellt das Logo „Integration durch Sport“ auf seiner Homepage und Facebook Seite ein und verlinkt diesen zur DOSB-Homepage: www.integration-durch-sport.de

Der Antrag ist bis 15.06.2023 beim SSB Weimar einzureichen. 


Kontakt/Ansprechpartner

Marco Frank
Geschäftsstellenleiter

03643 74 31 56

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99427 Weimar

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