Förderung von Kinder- und Jugendsportveranstaltungen

Seit 31. März 2019 haben unsere Mitglieder die Möglichkeit einen Antrag zur Förderung von Kinder- und Jugendsportveranstaltungen zustellen.

Gegenstand der Förderung

Förderwürdig im Sinne dieser Richtlinie sind Kinder- und Jugendsportveranstaltungen in Weimar von be-sonderer sportlicher und/oder überregionaler Bedeutung, wenn die Sportveranstaltung ohne die Gewährung einer Zuwendung nicht durchgeführt werden kann.

Art und Umfang / Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung auf Basis der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Fördermittel können ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung einer Kinder- und Jugendsportveranstaltung gewährt werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind u. a.:

  • Kosten für die Wettkampfstätte
  • Wettkampfkosten (Zeitmessung, Schiedsrichterkosten, technische Ausstattung)
  • Siegerehrung (Medaillen, Pokale, Blumen, keine Preisegelder)
  • Abgaben, Gebühren, Steuern

Die Höhe der Zuwendung des SSB bemisst sich an den durch den Antragsteller dargestellten Einnahmen und Ausgaben der Kinder- und Jugendsportveranstaltung und soll in der Regel 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

20190227 Richtlinie des Stadtsportbund Weimar zur Förderung von Kinder- und Jugendsportveranstaltungen - Antrag herunterladen


Wir danken unseren Partnern, Förderern und Sponsoren

Stadtsportbund Weimar e.V.
Rießnerstraße 39
99427 Weimar

Tel.: 03643 – 74 31 56
Fax: 03643 - 74 31 58
E-Mail: info@ssb-weimar.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
  ...sowie nach Vereinbarung.